LEADER. Unsere Ziele.
Im Rahmen unserer Bewerbung als LEADER Region wurde in verschiedensten Beteiligungsformaten eine Entwicklungsstrategie formuliert. Diese regionale Entwicklungsstrategie (RES) diskutiert verschiedene Ansätze, um die Resilienz im Rheinischen Revier zu stärken.
Die Entwicklungsziele für die Jahre 2023 -27
Unsere LEADER Region Rheinisches Revier an Inde und Rur beschäftigt sich auf vielen Ebenen mit dem übergeordneten Thema des Strukturwandels in der Region. Der Umstieg vom fossilen Energieträger zu einer klimagerechten und zukunftsorientierten Industrie ist omnipräsent. Im Rahmen unserer Bewerbung als LEADER Region wurde in verschiedensten Beteiligungsformaten eine Entwicklungsstrategie formuliert. Diese regionale Entwicklungsstragie (RES) diskutiert verschiedene Ansätze, um die Resilienz im Rheinischen Revier zu stärken.
Unsere Entwicklungsziele sind
- Förderung von Resilienz durch Klimaschutz, regionale Wertschöpfung und Ressourcenschutz
- Förderung von Resilienz durch sozialen Zusammenhalt in der Region und Verbesserung der Lebensqualität vor Ort.
- Förderung von Resilienz durch Erhaltung, Regenerierung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Biodiversität
Unter dem Querschnittsthema „Resilienz untersuchen, begreifbar machen und kommunizieren“ wurden drei Entwicklungsziele erarbeitet. Aber auch im Handlungsfeld Q selbst können Projekte realisiert werden.
Entwicklungsziel 1 „Regionale Kreisläufe“ beschäftigt sich mit Resilienz durch regionale Wertschöpfung, nachhaltigem Konsum, Mobilität und Ressourcenschutz.
Entwicklungsziel 2 „Regionaler Zusammenhalt“ möchte die Resilienz durch sozialen Zusammenhalt in der Region, der Verbesserung der Lebensqualität, Bildung und Teilhabe vor Ort fördern.
Das letzte Entwicklungsziel 3 „Natur- und Kulturlandschaft“ befasst sich mit der Förderung von Resilienz durch Erhaltung, Regenerierung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Biodiversität, aber auch mit der Inwertsetzung des kulturellen Erbes oder der Revitalisierung der Bergbaufolgelandschaft.
Unsere Handlungsfelder
Jedes LEADER-Projekt und Kleinprojekt muss einen positiven Beitrag zur oben beschriebenen Entwicklung und Stärkung und somit zur Resilienz der Region beitragen. Hierzu sollte ein eingereichtes Projekt einem Entwicklungsziel zuzuordnen sein. Bei den Handlungsfeldern können mehrere auf ein Projekt zutreffen. Um möglichst diverse Projekte fördern zu können, bietet die regionale Entwicklungsstrategie eine hohe Bandbreite an verschiedenen Themen an.
Das ist LEADER.
LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. LEADER steht dabei für „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“, was übersetzt etwa „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“ bedeutet. Das Programm ist Teil des Europäischen Landwirtschaftsfonds ELER.
Unser Ziel ist eine eigenständige und nachhaltige Regionalentwicklung in ländlichen Gebieten zu fördern.
Die Menschen vor Ort kennen ihre Stärken und Entwicklungsmöglich-keiten am besten. Ideen aus Wirtschaft, Tourismus, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft können durch LEADER-Initiativen gebündelt und verwirklicht werden. Die Förderung richtet sich – nicht nur – aber ausdrücklich an Bürger:innen, das Bottom-Up-Prinzip ist das Besondere an LEADER. Ermutigen möchte das Programm zu kommunal-übergreifenden Lösungen. Zur Unterstützung steht das Regional-management zur Verfügung. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt über den GAP-Strategieplan, der das Programm “Ländlicher Raum” ablöst.
GAP steht für die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union. Weitere Informationen zu LEADER finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz MLV.
Kleinprojekte aus dem Regionalbudget
- Kleinprojekte sind investive Maßnahmen, mit einem Projektbudget von 2.500€ bis max. 20.000€.
- Sie müssen sich innerhalb des Jahres der Antragstellung bis zum 15. November durchführen lassen, also in ca. 6 Monaten.
- Antragsteller können Vereine, eG, GmbH, Stiftungen, Städte und Gemeinden oder Privatpersonen sein.
- Alle bau- und umweltrechtlichen Genehmigungen müssen bei Antragstellung vorliegen.
- Die Antragsteller müssen in der Lage sein, die Projektkosten vorzufinanzieren.
- Die Idee muss sich in unsere Ziele einordnen lassen (s.o.).
- Es können bis zu 80% der Gesamtkosten gefördert werden, die restlichen 20% sind durch Eigenmittel des Projektträgers selbst aufzubringen.
- Die Projektauswahl erfolgt durch den ‚Erweiterten Vorstand‘. Die LAG priorisiert im Rahmen des vorhandenen Budgets Projekte, die nach der Bewertungsmatrix am besten bewertet wurden.
Die LAG schließt mit den erfolgreichen Bewerbern einen Weiterleitungsvertrag ab. Erst danach dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen.
Der Projektträger ist nach Fertigstellung für die geförderte Maßnahme verantwortlich. Innerhalb der Zweckbindungsfrist muss diese gepflegt und bei Beschädigungen repariert oder auch ersetzt werden.
Hier finden Sie eine Kurzinfo.
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