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Änderung der LEADER-Förderrichtlinie

Zum 6.12.2018 wurde die LEADER-Förderrichtlinie geändert. Die wichtigsten Änderungen für Antragssteller betreffen die Berücksichtigung von Einnahmen und die Bagatellgrenze für private Antragssteller:

Es werden nur noch Einnahmen bei Projekten angerechnet, deren förderfähige Gesamtausgaben 50.000 Euro überschreiten und die während des Durchführungszeitraums eines Projektes erzielt werden. Die Bagatellgrenze für private Antragssteller liegt nun bei einem Zuwendungsbetrag von mind. 1.000 Euro und nicht mehr bei 2.000 Euro.

Einen Link zur Richtlinienänderung und eine unverbindliche Zusammenstellung der LEADER-Richtlinien vom 08.03.2016 und vom 6.12.2018 finden Sie auch im Downloadbereich.

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